Einen Mitschüler oder Lehrer heimlich fotografieren oder filmen und an Kumpels verschicken: Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts am eigenen Bild, auch wenn es als Spaß gedacht war. Eine Mitschülerin im Klassenchat lächerlich machen, ausgrenzen oder mobben: Beleidigung, üble Nachrede oder auch Körperverletzung.
„Ist die Waffe echt?“, fragten viele Sechstklässler, als sie Polizeihauptkommissar Fischer-Petersohn von der Polizeiinspektion Kronach in unserer Studiobühne begrüßen durften.
Der Jugendkontaktbeamte informierte die Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen sehr anschaulich über Gefahren und Straftatbestände beim Nutzen sozialer Medien und half so bei der schulischen Medienerziehung. Der Vortrag stand im Zusammenhang der Präventionskampagne „Dein Smartphone – deine Entscheidung“ der Polizei Bayern.
Die Schülerinnen und Schüler äußerten sich lebhaft und engagiert darüber, was Gewalt ist und wie Opfer physische und psychische Gewalt erfahren können. Sie lernten, wann entsprechendes Verhalten einen Straftatbestand darstellt. Durch weitere Beispiele erfuhren die Sechstklässler auch, was als Gewaltdarstellung, Bedrohung oder Betrug geahndet werden kann.
Zwar sind die meisten Zuhörer noch unter 14 Jahren und damit nicht strafmündig, dass aber rechtswidriges Verhalten ganz echte und unangenehme Folgen nach sich ziehen kann, erlebten sie im anschließenden Rollenspiel, in dem ein Schüler einen anderen über WhatsApp bedrohte. Hier hörten die Kinder auch, was sie tun sollten, wenn sie strafrechtlich bedenkliches Material über soziale Medien erhalten.
Das Video „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus rundete den Vortrag ab. Auch hier konnten die Schülerinnen und Schüler sehen, dass das Handy bei falscher Nutzung zur Waffe werden kann. So echt, wie die Waffe des Polizisten.
Jörg Kessel